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Verdavis – Forst · Agrar · Analytik
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Verdavis-Einsatzfahrzeug auf einem Forstweg

Im Gelände

Befahrung, Kennzeichnung und Regeln im Gelände

Unsere Flug-, Feld- und Spürhundeteams arbeiten wöchentlich in Wäldern und auf Agrarflächen im gesamten Bundesgebiet. Auf dieser Seite erläutern wir, auf welcher Grundlage wir Wald- und Forstwege befahren, wie unsere Teams gekennzeichnet sind und welche Regeln im Einsatz gelten.

LWBM · § 41a BWaldG · 48 h

Für Landwirte, Waldbesitzer und Anwohner

Sie haben uns auf Ihrer Fläche angetroffen?

Unsere Teams arbeiten täglich in Wäldern, auf Wiesen und an Feldrändern. Das ist normaler Teil unserer Aufträge. Sprechen Sie uns gerne an: Jede Person im Gelände kann Ihnen sofort sagen, was sie tut, in wessen Auftrag und auf welcher Rechtsgrundlage.

  1. 01

    Ausweis

    Einsatzausweis mit Lichtbild, Name und Ausweisnummer.

  2. 02

    Einsatzauftrag

    Einsatznummer, Auftraggeber, Fläche und Zeitraum schriftlich dabei.

  3. 03

    Prüfen

    Einsatznummer online prüfen oder bei uns nachfragen.

Einsatznummer prüfen →
Einsatzblatt hinter der Windschutzscheibe
Unsere Fahrzeuge wechseln und sind oft gemietet. Erkennbar sind sie am Einsatzblatt.

Auf welcher Grundlage wir uns auf Ihrer Fläche bewegen

Wald zu Fuß betreten§ 14 Bundeswaldgesetz und das jeweilige Landeswaldgesetz, im Dreiländereck Rhön: Hessisches Waldgesetz, Bayerisches Waldgesetz (Art. 13), Thüringer WaldgesetzAbstimmung mit Eigentümer oder Revierleitung
Wiesen und freie Landschaft§ 59 Bundesnaturschutzgesetz: Wege und ungenutzte GrundflächenGenutzte Wiesen und Felder nur mit Zustimmung des Bewirtschafters
Forstwege befahrenEinsatzgenehmigung im LWBM und RahmenvereinbarungenEinsatzmeldung 48 Stunden vorher an die Revierleitung
Amtliche Walderhebungen§ 41a Bundeswaldgesetz: Duldung von ErhebungenNur bei behördlichem Auftrag
DrohnenflugEU-Verordnung 2019/947 und Luftverkehrs-OrdnungKein Überflug von Wohngrundstücken ohne Zustimmung
TierseuchenlageAnordnungen der Veterinärbehörde nach dem TiergesundheitsgesetzFallwildsuche nur im angeordneten Gebiet

EU Einsätze im europäischen Ausland: Betretungsrechte

Das Betreten von Wald und Flur ist in jedem Land eigenständig geregelt. Für Erhebungen holen wir zusätzlich die Zustimmung des Eigentümers ein; Drohnenflüge richten sich EU-weit nach der Verordnung 2019/947.

Österreich Österreich§ 33 Forstgesetz 1975: Betreten des Waldes zu Erholungszwecken
Schweiz SchweizArt. 699 ZGB: Zutritt zu Wald und Weide
Tschechien Tschechien§ 19 Waldgesetz (Gesetz Nr. 289/1995 Slg.): Betreten des Waldes
Schweden SchwedenJedermannsrecht (Allemansrätten), Verfassung Kapitel 2
Finnland FinnlandJedermannsrecht (Jokamiehenoikeus)
Dänemark DänemarkNaturschutzgesetz (Naturbeskyttelsesloven), Zugang zu Wald
Übrige EU-Staaten Übrige EU-StaatenJeweiliges nationales Forst- und Naturschutzrecht, Zustimmung des Eigentümers

Flurschäden dokumentieren wir vor Ort und regulieren sie über unsere Betriebshaftpflicht.

Befahrungsberechtigung

Rechtsgrundlage für das Befahren von Forstwegen

Das Befahren von Wald- und Forstwegen mit Kraftfahrzeugen ist in Deutschland durch die Waldgesetze der Länder grundsätzlich eingeschränkt. Erlaubt ist es unter anderem für forstbetriebliche Zwecke und mit Genehmigung. Damit nicht für jedes Bundesland und jedes Revier eine gesonderte Genehmigung eingeholt werden muss, arbeiten wir auf Grundlage einer länderübergreifenden Regelung.

A

Länderübergreifende Einsatzgenehmigung

Als Erhebungsdienstleister im Länderübergreifenden Wald- und Bodenmonitoring (LWBM) sind unsere Einsatzteams mit ihren Fahrzeugen berechtigt, Wald- und Forstwege in allen Flächenländern zu befahren, soweit dies der Erhebung dient. Für amtliche Erhebungen gelten zudem die Duldungs- und Betretungsregeln nach § 41a Bundeswaldgesetz.

B

Rahmenvereinbarungen mit Forst und Waldbesitz

Mit Landesforstbetrieben, Forstbetriebsgemeinschaften und Waldbesitzerverbänden bestehen Rahmenvereinbarungen über Zufahrt, Wegenutzung und Haftung. Im Privat- und Körperschaftswald ergänzen wir sie durch die Zustimmung der Eigentümer.

C

Einsatzmeldung an die Revierleitung

Jeder Einsatz wird spätestens 48 Stunden vorher der zuständigen Revierleitung und, sofern vorhanden, den Jagdausübungsberechtigten gemeldet. In Kalamitätslagen verkürzt sich die Frist auf 24 Stunden.

Europa

Einsätze im europäischen Ausland

Die EU-Drohnenverordnung 2019/947 gilt in allen Mitgliedstaaten. Unsere Betriebsgenehmigung in der Kategorie „Speziell“ wird nach Mitteilung an die Luftfahrtbehörde des Ziellandes dort anerkannt. Fahrzeuge, Anhänger und Hundeboxen reisen mit, die Probenkette bleibt bis in unser Labor in München lückenlos.

ÖsterreichSchweizTschechienPolenNiederlandeBelgienLuxemburgDänemarkSchwedenFinnlandEstlandSlowakei

Einsatzfahrzeug auf einem Forstweg

Spürhunde

Einsatz der Spürhundestaffel

Spürhunde kontrollieren am Boden, was die Luftbildauswertung als Verdacht abgrenzt. Sie finden frisches Bohrmehl, Fallwild oder Losung auch dort, wo Kameras keine Sicht haben: unter dem Kronendach, im Dickicht und am Stammfuß. Die Suche erfolgt immer im Rahmen eines festgelegten Ablaufs.

  1. 1Einsatzauftrag und Abstimmung mit Revierleitung und Jagdausübungsberechtigten
  2. 2Grobsuche der Verdachtsfläche aus der Luftbildauswertung
  3. 3Feinsuche und passive Anzeige am Fundort
  4. 4Verortung, Fotodokumentation und bei Bedarf Probenahme
  5. 5Übergabe von Fundprotokoll, GPS-Track und Proben an Auftraggeber und Labor
Spürhund zeigt einen befallenen Baum an
Junghund Apex beim Geruchstraining

K9 · im Einsatz seit 2021

Havanna

Belgischer Schäferhund (Malinois)

Borkenkäfer (Bohrmehl) und Fallwild bei Tierseuchen

K9 · im Einsatz seit 2022

Dina

Deutscher Schäferhund, schwarz

Borkenkäfer, Quarantäneschädlinge und Losung für das Artenmonitoring

K9 · im Einsatz seit 2026

Apex

Belgischer Schäferhund (Malinois), Junghund

In Ausbildung: Geruchsprägung auf Bohrmehl

Einsatzregeln

  • Suchphasen von 30 bis 45 Minuten je Hund, danach mindestens 15 Minuten Pause; höchstens vier Stunden Sucharbeit pro Tag.
  • Ab 25 °C Lufttemperatur wird nur in den Morgen- und Abendstunden gesucht. Bei Sturm, Starkregen oder Waldbrandgefahrenstufe 4 und 5 ruht der Einsatz.
  • Die Suchrichtung wird nach Wind und Gelände festgelegt, nach Möglichkeit gegen den Wind.
  • In der Brut- und Setzzeit suchen die Hunde nur nach Abstimmung mit der Revierleitung und ausschließlich an der Schleppleine.
  • Jede Suche wird als GPS-Track mit Dauer, Temperatur und Windrichtung aufgezeichnet und dem Auftraggeber übergeben.
  • Eine Anzeige gilt erst als Befund, wenn sie durch Sichtprüfung (Bohrmehl, Einbohrlöcher) oder Laboranalyse bestätigt ist.

Einsatzausweis

Woran Sie uns erkennen

  • Wechselnde, oft gemietete Fahrzeuge ohne Beschriftung, erkennbar am Einsatzblatt hinter der Windschutzscheibe
  • Jede Person im Gelände trägt einen persönlichen Einsatzausweis mit Lichtbild
  • Zu jedem Einsatz gibt es einen schriftlichen Einsatzauftrag mit Einsatznummer
  • Teams arbeiten immer zu zweit und sind per Notfall-Tracking mit der Zentrale verbunden
verdavis EINSATZAUSWEIS
NAME
Belinda Gereke
FUNKTION
Leitung Spürhundestaffel
AUSWEIS-NR.
VD-SH-0107
GÜLTIG BIS
12/2027

Berechtigt zum Betreten und Befahren von Wald- und Forstwegen im Rahmen des LWBM sowie erteilter Einsatzaufträge. Nur gültig mit Einsatzauftrag.

Feldtechnikerin zeigt einem Revierförster die Einsatzkarte

Einsatznummer prüfen

Einsatz eines Verdavis-Fahrzeugs prüfen

Die Die Einsatzblatt-Nr. steht auf dem Blatt hinter der Windschutzscheibe (Format VD-EB-R-0000). Hier können Sie prüfen, ob ein Einsatz gemeldet ist.

Wenn kein Einsatz gefunden wird oder Ihnen etwas auffällt, schreiben Sie uns bitte an kontakt@verdavis.com.

Regeln im Gelände

Verhaltensregeln für unsere Teams

R-01

Geschwindigkeit

Auf Forstwegen fahren wir höchstens 20 km/h, bei Fußgängern und Radfahrenden Schrittgeschwindigkeit.

R-02

Keine Rückegassen

Rückegassen und Bestände werden nicht befahren. Ab dem Forstweg arbeiten die Teams zu Fuß.

R-03

Waldbrandgefahr

Ab Waldbrandgefahrenstufe 4 fahren wir nur mit ausdrücklicher Freigabe der Forstbehörde.

R-04

Brut- und Setzzeit

Von April bis Juli meiden wir Ruhezonen und fliegen außerhalb sensibler Bereiche.

R-05

Rettungspunkte

Jeder Einsatz ist mit den nächstgelegenen Rettungspunkten im Wald geplant.

R-06

Fahrtenbuch

Alle Fahrten werden per GPS dokumentiert und dem Auftraggeber auf Wunsch offengelegt.

R-07

Hunde im Einsatz

Unsere Spürhunde sind wildrein ausgebildet, arbeiten an der Schleppleine und suchen nur mit schriftlichem Einsatzauftrag und nach Abstimmung mit den Jagdausübungsberechtigten.

Fahrzeuge

∅ 18

Fahrzeuge im Einsatz, eigene und gemietet, ohne Beschriftung

2

mobile Laborfahrzeuge mit Kühlkette

3

Anhänger mit Ladestation für Drohnen

Partner

Abstimmung mit Forst- und Landwirtschaft

Einsätze auf fremden Flächen setzen eine enge Abstimmung mit Bewirtschaftern, Eigentümern und Verwaltungen voraus. Wir arbeiten dazu regelmäßig mit folgenden Organisationen zusammen.

FORST

  • Landesforstbetriebe und Forstämter
  • Forstbetriebsgemeinschaften
  • Waldbesitzerverbände
  • Jagdgenossenschaften und Jagdpächter

LANDWIRTSCHAFT

  • Landwirtschaftskammern und Ämter für Landwirtschaft
  • Maschinenringe
  • Agrargenossenschaften und Erzeugergemeinschaften
  • Bauern- und Landvolkverbände

WISSENSCHAFT UND VERWALTUNG

  • Forstliche Versuchsanstalten
  • Hochschulen für Forst und Agrar
  • Untere Naturschutz- und Wasserbehörden
  • Kommunen und Landkreise

Sie haben als Waldbesitzende, Revierleitung oder Landwirt Fragen zu einem Einsatz?

Kontakt aufnehmen →