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Wildkameras und Populationserfassung

S-07 · Gelände und Boden

Wildkameras und Populationserfassung

Wir erfassen Wildbestände und ihren Einfluss auf die Waldverjüngung mit Fotofallen, Wärmebildzählung und Weisergattern. Für das Artenmonitoring ergänzen wir die Daten durch Losungsfunde der Spürhunde.

Leistungsumfang

  • Fotofallen-Raster nach Stichprobendesign
  • Bildauswertung mit Artbestimmung je Auslösung
  • Weisergatter mit gezäunter Vergleichsfläche
  • Nächtliche Zählung mit Thermaldrohne

Typische Einsätze

  • Verbissgutachten für die Abschussplanung
  • Nachweis von Luchs, Wolf oder Wildkatze
  • Wildbestand vor und nach der Jagdsaison

Ergebnisse

  • Artenliste mit Auslösungen je Standort
  • Verbissprozente je Baumart und Fläche
  • Bericht mit Karten als PDF
Wildkameras und Populationserfassung 1
Wildkameras und Populationserfassung 2
Wildkameras und Populationserfassung 3

Methodik

So gehen wir bei dieser Leistung vor.

01Vor dem Aufbau legen wir ein Stichprobenraster über die Untersuchungsfläche, meist mit einer Kamera je 50 bis 100 ha. Die Fotofallen hängen in 50 bis 80 cm Höhe ohne Lockmittel und sind so ausgerichtet, dass Wege und Personen möglichst nicht im Bild sind. Standort, Ausrichtung und Einstellungen werden für jede Kamera protokolliert.

02Die Feldtechnik unter Lukas Wendt kontrolliert die Kameras alle drei bis vier Wochen, tauscht Speicherkarten und Akkus und prüft die Funktion. Jede Auslösung wird nach Art bestimmt, Nachweise seltener Arten wie Luchs oder Wildkatze bestätigt eine zweite Person. Bilder von Personen löschen wir ohne weitere Auswertung.

03Für Verbissgutachten richten wir Weisergatterpaare mit je 25 m² Fläche ein und nehmen die Verjüngung nach Baumart, Höhe und Leittriebverbiss auf. Die Aufnahme wiederholen wir jährlich im Frühjahr vor dem Austrieb. Ergänzend fließen Thermalzählungen und Losungsfunde der Spürhunde in die Bewertung des Wildeinflusses ein.

Qualität und Nachweise

  • Artbestimmung seltener Arten nach dem Vier-Augen-Prinzip
  • Kamerastandorte mit Ausrichtung und Einstellungen protokolliert
  • Verbissaufnahme jährlich im gleichen Zeitfenster
  • Löschung von Personenbildern innerhalb von 24 Stunden

Rechtsgrundlagen und Genehmigungen

  • §Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 beim Betrieb von Fotofallen
  • §Bundesnaturschutzgesetz § 44, Zugriffsverbote für besonders geschützte Arten
  • §Zustimmung des Flächeneigentümers und Abstimmung mit dem Jagdausübungsberechtigten

Deutschland EU Einsatz in Deutschland und der EU

Referenzen

2025 · 48 Fotofallen, 3.900 ha

Forstbetriebsgemeinschaft, Vogelsberg

Bestandsschätzung für Rot- und Rehwild in zwei Durchgängen zu je 60 Tagen. Zusätzlich gelangen elf Nachweise der Wildkatze.

2024 · 24 Weisergatterpaare

Kommunaler Forstbetrieb, Rhön

Verbissgutachten im dritten Aufnahmejahr. Der Leittriebverbiss an Tanne lag außerhalb der Gatter bei 41 %, innerhalb bei 3 %.

Auftraggeber nennen wir auf Wunsch der Auftraggeber nicht namentlich.

Häufige Fragen

Wie funktioniert ein Weisergatter?

Eine kleine Fläche wird gezäunt, eine gleich große daneben bleibt offen. Nach einigen Jahren zeigt der Vergleich, wie stark Wild die Verjüngung durch Verbiss beeinflusst.

Darf man Wildkameras im Wald aufstellen?

Mit Zustimmung des Eigentümers ja. Wegen des Datenschutzes richten wir Kameras so aus, dass Wege und Personen möglichst nicht erfasst werden, und löschen Personenbilder umgehend.

Wie lange sollte ein Fotofallen-Monitoring laufen?

Für Bestandsschätzungen mindestens 30 bis 60 Tage je Durchgang. Für den Nachweis seltener Arten wie Luchs empfehlen wir mehrere Monate oder Wiederholungen über Jahre.

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